Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 7 Sa 48/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 KSchG, § 2 KSchG
Betriebsbedingte Änderungskündigung und Kostensenkung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Kostensenkung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zum Einsparvolumen ist unwirksam; Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Kostensenkung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zum Einsparvolumen
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 21.10.2009 - 3 Ca 1388/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 7 Sa 48/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
Änderungskündigung zur Entgeltkürzung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 7 Sa 48/10
Der Kündigungsschutz bei der Änderungskündigung würde sich also auf die gerichtliche Überprüfung der Zumutbarkeit des Angebots beschränken (vgl. BAG, Urteil v. 20.03.1996 - 2 AZR 294/85 = AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).Die Änderungskündigung ist also nicht selbst die nicht nachprüfbare Unternehmerentscheidung, sondern kann nur deren Folge sein (vgl. BAG, Urteil v. 20.03.1986 - 2 AZR 294/85 = AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).
- BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96
Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 7 Sa 48/10
Schließlich ist eine betriebsbedingte Änderungskündigung nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlass darauf beschränkt hat, lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil v. 15.03.1991 - 2 AZR 582/90 = AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, m. w. N.; Urteil v. 24.04.1997 - 2 AZR 352/96 = AP Nr. 42 zu § 2 KSchG 1969). - BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
Änderungskündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 7 Sa 48/10
Die Arbeitnehmer müssen es billigerweise nicht hinnehmen, dass der Arbeitgeber bei wirtschaftlichen Verlusten ohne sachlichen Grund einzelne von ihnen herausgreift und ihnen eine erhebliche Einkommensminderung ansinnt, während er das Einkommen der weitaus überwiegenden Mehrzahl der Arbeitnehmer unangetastet lässt (vgl. BAG, Urteil v. 20.08.1998 - 2 AZR 84/98 = AP Nr. 50 zu 3 2 KSchG 1969).
- BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 7 Sa 48/10
Schließlich ist eine betriebsbedingte Änderungskündigung nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlass darauf beschränkt hat, lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil v. 15.03.1991 - 2 AZR 582/90 = AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, m. w. N.; Urteil v. 24.04.1997 - 2 AZR 352/96 = AP Nr. 42 zu § 2 KSchG 1969). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94
Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Reduzierung der …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 7 Sa 48/10
Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (vgl. BAG, Urteil v. 26.01.1995 - 2 AZR 428/94 = AP Nr. 37 zu § 2 KSchG 1969). - BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 7 Sa 48/10
Regelmäßig setzt eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (vgl. BAG, Urteil v. 11.10.1989 - 2 AZR 375/88 = RzK I 7b Nr. 9).